Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mittwoch, 2. Mai 2007

 

Folgende Regelungen und Hinweise organisieren das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Dielmann & Pöll GbR (Eigner der SY BELENA). Sie erkennen diese mit Ihrer Buchung an.

1. Abschluss der Reise
1.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Törnvertrages verbindlich an. Für uns ist der Törnvertrag verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Törnpreis bestätigen. Weicht der Inhalt der Törnbestätigung vom Anmeldeinhalt ab, kommt der Vertrag auf Grundlage des neuen Angebots zustande, falls Sie nicht innerhalb von 10 Tagen die Nichtannahme erklären.
1.2 Die Anmeldung erfolgt für den Anmelder und für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Für deren Vertragsverpflichtung steht der Anmelder wie für seine eigene ein. Ist dies nicht gewünscht, müssen alle anderen teilnehmenden Personen auf dem Anmeldeformular selbst unterzeichnen.

2. Zahlung
2.1. Wenn Sie uns das Anmeldeformular zugesandt haben, erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen die Buchungsbestätigung in Form der Rechnung. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Preises (bei Überführungstörns 50% des Preises) ist bei Erhalt der Rechnung sofort fällig. Erst nach Eingang der Anzahlung bei uns, besteht der Anspruch auf Leistung.
2.2. Der Restbetrag des Törnpreises ist ohne weitere Zahlungsaufforderung spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise zu überweisen. Sollte die Restzahlung nicht bis zum genannten Zeitpunkt vor Törnbeginn bei uns eingehen, können wir vom Vertrag zurücktreten und ersatzweise die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen.
2.3. Bei der Buchung innerhalb 30 Tagen vor Reiseantritt werden die vollen Törnkosten sofort fällig. Bitte beachten Sie bei Ihrer Überweisung die Überweisungsdauer bis zur Gutschrift. Nach vollständiger Bezahlung erhalten Sie umgehend Ihre Teilnahmebestätigung.
2.4. Sollten Sie trotz korrekter Bezahlung nicht bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn im Besitz Ihrer Teilnahmebestätigung sein, bitten wir Sie, uns unverzüglich zu benachrichtigen. Wird ein Törn wegen Fehlens der schriftlichen Teilnahmebestätigung nicht wahrgenommen, so gilt dies als Rücktritt.

3. Leistung
3.1. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus unserm Anmeldeformular. Im Allgemeinen umfasst der Preis die ordnungsgemäße Nutzung des Schiffes und Ihren Kojenplatz. Die Nutzung erstreckt sich auf die Yacht mit Skipper ausschließlich für die buchenden Personen/Gruppe. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
3.2. Teilnehmen kann jede Person, die geistig und körperlich gesund und in der Lage ist, auf einer Hochseeyacht im Sinne einer sportlichen Unternehmung und im Verständnis von guter Seemannschaft mitzusegeln. Unsere Gäste sind Mitglied einer Crew, keine Passagiere. Mit der Anmeldung bestätigen Sie, schwimmen zu können – mindestens 15 min. frei schwimmen – Teilnahme auf eigenes Risiko.
3.3. Aus Gründen der Sicherheit und um den ungestörten Ablauf eines Törns zu sichern, ist den Anweisungen des Skippers unbedingt Folge zu leisten. 

4. Haftung
4.1 Leistungen, die wir kostenfrei vermitteln, z.B. Hotelunterbringungen, Transfers o.ä. verantworten wir nur für die ordnungsgemäße Vermittlung selbst, nicht jedoch für die eigentliche Leistungserbringung. Bei Leistungsstörungen, bzgl. von uns kostenfrei vermittelter Fremdleistungen, z.B. Ausflüge, Veranstaltungen, haften wir, auch bei Teilnahme der Törnleitung daran, nicht.
4.2 Eine Haftung für Törnabbruch oder Törnverlegung ist ausgeschlossen, wenn dies durch höhere Gewalt, Revulotion, Streik, politische Unruhen oder durch Eingriffe von hoher Hand hervorgerufen wird. Verlangt die Sicherheit von Schiff und Teilnehmern eine Änderung in Törnumfang und Törndurchführung, so begründet dies keinen Ersatz- oder Minderanspruch. 

5. Rücktritt
Sollten Sie die Reise nicht antreten können, beachten Sie bitte: Ihr Rücktritt muss unverzüglich bei uns angezeigt werden. Maßgebend ist der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns.
Reiserücktrittskosten pro Person/Schiff komplett           
a) bis 90 Tage vor Törnbeginn:                                                    10%          der Törnkosten
           
b) ab dem 89. Tag bis 45. Tag vor Törnbeginn:                        25%          der Törnkosten
           
c) ab dem 44. Tag bis 15. Tag vor Törnbeginn:                        50%          der Törnkosten
           
d) ab dem 14. Tag vor Törnbeginn und bei Nichtantritt:        100%         der Törnkosten
 

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Ein Törnteilnehmer, der einen bereits begonnenen Törn abbricht, hat keinen Anspruch, auch nicht auf teilweise Erstattung des Törnpreises.

7. Umbuchung/Ersatzperson
7.1. Bis zum Törnbeginn können Sie sich durch eine Ersatzperson vertreten lassen. Unserseits kann dem Wechsel widersprochen werden, wenn die Ersatzperson den besonderen Törnanforderungen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften/behördliche Anordnungen dem Wechsel entgegenstehen. Die Ersatzperson tritt an Ihrer Stelle für alle Rechte und Pflichten in den Vertrag ein. Für den oben genannten Wechselfall entstehen Mehrkosten pro Person:
bis 30 Tage vor Törnbeginn:                                     50,- €
weniger als 30 Tage vor Törnbeginn:                   100,- €
7.2. Gelingt die Umbuchung auf einen anderen Termin in der laufenden Saison, so werden geleistete Zahlungen in voller Höhe angerechnet, abzüglich Bearbeitungskosten in Höhe von 100;- € pro Person. 

8. Gewährleistung
8.1 Wird der Törn nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Die BELENA Eigner können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe kann auch durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung geschaffen werden. Die Ersatzleistung kann der Teilnehmer nur ablehnen, wenn dadurch der Gesamtzuschnitt des gebuchten Törns nicht mehr gewährleistet ist. Der Ausfall einer technischen Einrichtung an Bord berechtigt nicht zu Schadenersatzansprüchen.
8.2 Mängel jeglicher Art sind dem Skipper sofort mitzuteilen, spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche sind auf den Törnpreis beschränkt. 

9. Rücktritt und Kündigung durch BELENA Eigner
9.1 Ein Teilnehmer, der durch sein Verhalten seine oder die Sicherheit der anderen Teilnehmer an Bord gefährdet, kann nach Erreichen des nächsten Hafens von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Teilnehmer den Anweisungen des Skippers nicht nachkommt.
9.2 Kündigen die BELENA Eigner den Vertrag aus einem solchen Grund, so behalten diese den Anspruch auf den Törnpreis. In der oben genannten Situation bestehen für den betroffenen Teilnehmer keine weiteren Rechtsansprüche, der Vertrag erlischt. Für entstehende Folgekosten übernehmen wir keine Haftung.
9.3 Treten Umstände ein, z.B. mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes, Nichterreichen der vorgesehenen Teilnehmermindestzahl- 2 Personen- , Naturkatastrophen, hoheitliche Anordnung, Streik, innere Unruhen, Krieg oder andere schwerwiegende Ereignisse, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, der volle Törnpreis wird erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen uns/unsere Vertreter, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. 

10. Minderung
10.1 Abweichungen im Törnverlauf und in der Ausrüstung ergeben nur dann ein Recht auf entsprechende Minderung der Törnkosten, wenn sie grob fahrlässig herbeigeführt wurden und eine wesentliche Minderung des Törns darstellen. Aus schiffstechnischen oder sonstigen Gründen können einzelne Ausrüstungsgegenstände gegenüber unseren Angaben abweichen. Dies stellt keine Minderung der Leistung dar.
10.2 Kann das Schiff aus einem der genannten Gründe nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, so kann der Teilnehmer nach 3 Tagen den Vertrag kündigen. Er erhält die vollen Törnkosten erstattet. Die Frist rechnet ab 18 Uhr des ersten Törntages bis zu einer Überliegezeit von drei Tagen. Eine anteilige Erstattung der Törnkosten kann der Teilnehmer erhalten, wenn das Schiff durch Havarie, Ausfall oder Beschädigung einer wesentlichen Bordeinrichtung länger als 3 Tage überliegt, gerechnet ab 18 Uhr des ersten Törnausfalltages. 

11. Versicherungen
Die BELENA ist kasko- und haftpflichtversichert. Der Törnteilnehmer haftet nur für von ihm persönlich verursachte Schäden. Ihre persönliche Ausrüstung und Ihr Reisegepäck sind nicht versichert. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung, Reiseunfallversicherung, Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittskosten- versicherung und Reiseabbruchversicherung. 

12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Alle Kosten und Lasten, die aus der Nichtbefolgung von Pass-, Visa-, Zoll-, Drogen- und Gesundheitsvorschriften entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des verursachenden Teilnehmers, ebenso die daraus entstehenden Kosten für entstandenen Schaden. 

13. Verjährung
Vertragliche Ansprüche des Reisenden aus dem Reisevertrag enden nach 2 Monaten, gerechnet ab dem Ende des vertraglichen Reiseendes. 

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Bei Ungütigkeit einer einzelnen Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Mündliche Absprachen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. 

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Hauptgeschäftssitz der Dielmann & Pöll GbR. 

Dielmann & Pöll GbR, An der Hollerstaude 25 a, D-63674 Altenstadt
www.sail-belena.com
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